Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen der Firma Rasch und Brasse GbR, im folgenden RuB genannt, und ihrem Auftraggeber, im folgenden Kunde genannt -‐ über Trainings-‐ und mBeratungsleistungen sowie ähnliche Leistungen, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgesehen ist.
(2) Grundlage aller Verträge ist die in unseren Angeboten oder Seminarausschreibungen erstellte Leistungsbeschreibung. Die Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage. Notwendige Daten über den Kunden werden gespeichert.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Verträge über firmenspezifische Trainings-‐ und Beratungsmaßnahmen bedürfen in der Regel der Schriftform mund kommen durch ein Angebot von RuB und eine entsprechende schriftliche Beauftragung durch den Kunden zustande.
(2) Die Anmeldung des Kunden zu offenen Trainings muss schriftlich erfolgen, telefonische Reservierungen durch eine schriftliche Anmeldung bestätigt werden. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Kunde umgehend eine Anmeldebestätigung. Etwa zwei Wochen vor der Veranstaltung erhält der Kunde eine Einladung mit allen notwendigen Informationen.
§ 3 Umfang und Ausführung des Auftrags
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung. RuB wird die beauftragte Leistung entsprechend der Beschreibung im Angebot erbringen, geringfügige mAbweichungen des Inhalts bleiben vorbehalten.
(2) Die den Auftrag durchführenden Trainer oder Berater mwerden von RuB nominiert, bei firmenspezifischen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Kunden.
(3) RuB ist berechtigt, bei rechtzeitiger Vorankündigung zur Durchführung des Auftrags gleichwertige Trainer oder Berater einzusetzen und gegebenenfalls Ort und Termine offener Trainings zu verschieben. Beim Terminverschiebungen durch RuB hat der Kunde das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Information seine Anmeldung kostenfrei rückgängig zu machen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.
(2) RuB erstellt für jede erbrachte Einzelleistung eine Rechnung innerhalb einer Woche nach Leistungserbringung. Vertragsgemäß erstellte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gegebenenfalls gesondert vereinbarte Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform.
(3) Etwaige Gegenansprüche aus früheren Verträgen berechtigen den Kunden weder zur Aufrechnung noch zur mZurückhaltung der Zahlungen. Bei Zahlungsverzug ist RuB berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern und die Arbeit an der Maßnahme einzustellen, bis die Forderungen gegen den Kunden erfüllt sind.
§ 5 Verschwiegenheitspflicht
(1) RuB verpflichtet sich, über alle Tatsachen, die ihren Mitarbeitern, Trainern und Beratern in Ausübung ihres Berufes von einem Kunden anvertraut werden oder ihnen anlässlich ihrer Berufsausübung für einen Kunden bekannt geworden sind, striktes Stillschweigen zu bewahren.
(2) Diese Pflicht besteht fünf Jahre über die Beendigung des Auftrags hinaus und erstreckt sich in gleichem Umfang auch auf die Tätigkeit ggf. hinzugezogener Dritter.
(3) Die Verschwiegenheitspflicht gemäß Abs.1 erstreckt sich nicht auf die bloße Erwähnung des Vertragspartners und des Auftragsthemas zu Referenzzwecken, sofern nicht auch hierüber ausdrücklich Stillschweigen vereinbart wird.
(4) Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung in einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen RuB und dem Kunden zur Wahrung berechtigter Interessen von RuB erforderlich ist, oder wenn RuB ausdrücklich von seinem Kunden von der Verschwiegenheitspflicht entbunden wird.
(5) Der Kunde und RuB verpflichten sich, die Bestimmungen der einschlägigen Datenschutzgesetze in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten
§ 6 Schutz des geistigen Eigentums von RuB
(1) Der Kunde sorgt dafür, dass die im Rahmen des Auftrags von RuB erstellten Teilnehmerunterlagen, Gutachten, Aufstellungen, Fotoprotokolle, Berechnungen und sonstigen schriftlich niedergelegten Arbeitsergebnisse ausschließlich für eigene Zwecke verwendet werden.
(2) Unterlagen, die von RuB zur Durchführung des Auftrags erstellt wurden, dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch RuB nicht ganz oder in Teilen vervielfältigt, verbreitet oder veröffentlicht werden.
§ 7 Gegenseitige Verpflichtungen
(1) Der Kunde und RuB verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
(2) Der Kunde steht dafür ein, dass alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter von RuB gefährden könnte. Dies gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung und sonstige Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die von RuB zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags verlangten Angaben rechtzeitig und alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat RuB von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis zu geben, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können.
(4) Der Kunde und RuB sichern sich gegenseitig zu, dass sie durch den Abschluss dieses Vertrages keine Pflichten verletzen, die ihnen Dritten gegenüber obliegen und dass
aus dem Abschluss und der Durchführung dieses Vertrages keine Interessenkonflikte entstehen. Sie versichern sich insbesondere, nicht nach einer Technologie von L. Ron Hubbard (zum Beispiel der Technologie zur Führung eines Unternehmens) und/oder sonst einer mit Scientology zusammenhängenden Technologie zu arbeiten, sondern sie vollständig abzulehnen, keine Schulungen, Kurse und Seminare nach den genannten Technologien selbst zu besuchen oder bei anderen zu veranlassen beziehungsweise dafür zu werben und auch nicht Mitglied der IAS (=International Association of Scientologists) zu sein. Sollte sich eine Aussage als unwahr herausstellen oder in Zukunft verletzt werden, stellt dies einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung des Vertrages über die Leistungserbringung dar.
§ 8 Stornierungen/Rücktritt durch den Kunden
(1) Eine etwaige Stornoerklärung des Kunden bedarf in jedem Fall der Schriftform.
(2) Es gelten die schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und RuB. Solltees keine speziellen Vereinbarungen seitens des Kunden geben, gelten unsere folgenden Regelungen §8, Absatz 3 bis 5.
(3) Bei offenen Trainings ist die Stornierung kostenfrei, wenn sie spätestens bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei RuB eingeht. Bei Absagen bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25% des Seminarpreises
berechnet. Bei Absagen nach diesem Termin bzw. bei Nichterscheinen wird der volle Preis berechnet. Dem KunG den wird die Möglichkeit eingeräumt, ohne zusätzliche Gebühr einen Ersatzteilnehmer zu stellen, vorausgesetzt dieser erfüllt die Teilnahmevoraussetzungen.
4) Bei kundenspezifischen Trainings, Workshops und sonstigen Leistungen ist eine Stornierung bis 4 Wochen vor Leistungsbeginn kostenfrei. Allerdings werden Kosten, die RuB für die Vorbereitung der Leistungserbringung entstanden sind, in Rechnung gestellt. Bei Stornierung bis zwei Wochen vor Leistungsbeginn werden als Ausfallentschädigung 25 % des Angebotspreises fällig, bei Absage bis zu 7 Tagen vor Leistungsbeginn 50 % und bei Stornierung ab 6 Tagen vor Beginn 75% des Angebotspreises.
(5) Bei zu geringer Teilnehmerzahl und in Fällen höherer Gewalt behält sich RuB vor, Trainings oder sonstige Leistungen abzusagen. Bei zu geringer Teilnehmerzahl erhält der Kunde spätestens zwei Wochen vor Leistungserbringung Bescheid, in Fällen höherer Gewalt sobald als möglich. Bereits geleistete Zahlungen werden umgehend zurückerstattet. Aus einer Absage leiten sich für den Kunden Ansprüche auf Schadenersatz nur her, wenn RuB oder ihren Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
§ 9 Gewährleistung
(1) RuB führt die ihr übertragenen Aufgaben mit größter Sorgfalt durch.
(2) Tritt dennoch ein Mangel auf, den RuB zu vertreten hat, so ist RuB zur Mängelbeseitigung verpflichtet und berechtigt. Der Kunde hat RuB insoweit die erforderliche Zeit zur Mängelbeseitigung einzuräumen. Der Anspruch auf Beseitigung von offensichtlichen Mängeln ist ausgeschlossen, wenn er nicht innerhalb von 10 Tagen nach Leistungserbringung vom Kunden geltend gemacht wird.
(3) Konnte der Mangel durch wiederholte Nachbesserung nicht beseitigt werden, so ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich der mangelhaften Leistung vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung derVergütung zu verlangen. Der Anspruch auf Ersatz vonKosten, die zur Herstellung der ordnungsgemäßen Leistung aufgewandt wurden, ist ausgeschlossen.
(4) Ansprüche nach den Absätzen 2 und 3 verjähren mit Ablauf von 6 Monaten, nachdem RuB die Leistung erbracht hat.
(5) Bei Leistungen im Bereich der Personalberatung kann RuB nur ein sachgerechtes Vorgehen gewährleisten. Eine Haftung von RuB dafür, dass ein von ihr empfohlener Kandidat alle vom Kunden in ihn gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Ergebnisse erzielt, kann nicht übernommen werden.
§ 10 Haftung
(1) Die Haftung von RuB ist, soweit nicht in gesetzlichen Sondervorschriften eine höhere oder niedrigere Summe festgesetzt ist, auf die Höhe des Auftragswerts für den einzelnen Schadensfall beschränkt. RuB haftet nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden.
(2) Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden
und/oder von dem Anspruch begründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von 5 Jahren nach dem Anspruch begründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten seit der schriftlichen Ablehnung des Schadensersatzes Klage erhoben wird. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen bleibtunberührt.
(3) Beginn und Ende der Verjährung sowie die Verjährungsfrist richten sich nach den gesetzlichen Regelungen.
(4) Abs. 3 gilt nicht, wenn der Auftraggeber wichtige Gründe geltend machen kann, die der Berater zu vertreten hat. In diesen Fällen steht dem Berater die Vergütung anteilig nur bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung zu.
§ 11 Aufbewahrung und Zurückbehaltung von Unterlagen
(1) Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat RuB auf Verlangen des Kunden alle Unterlagen herauszugeben, die sie aus Anlass ihrer Tätigkeit von dem Kunden oder für diesen erhalten hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen RuB und dem Kunden und für die Schriftstücke, die der Kunde bereits in Ur- oder Abschrift besitzt.
(2) RuB ist berechtigt, von den Unterlagen, die sie dem Kunden zurück gibt, Abschriften oder Kopien zu fertigen und zu behalten.
(3) Die Verpflichtung zur Verwahrung der Unterlagen erlischt zwei Jahre nach Beendigung des Auftrags.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gelten nur für deutsches Recht.
(2) Der Gerichtsstand ist Kiel, RuB ist jedoch berechtigt, das für den Kunden zuständige Gericht zu wählen.
(3) Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder können sie nicht durchgeführt werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien vereinbaren für diesen Fall, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.